Den Allergenordner aktuell halten, ohne täglich neu zu tippen?
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Allergenordner in der Gastronomie: Pflicht, Inhalt und Hinweisschild

Viele Betriebe informieren über Allergene mündlich und führen dazu einen Allergenordner (auch Allergenmappe oder Kladde). Das ist erlaubt, aber nur unter Bedingungen. Hier steht, wann der Ordner nötig ist, was hinein muss und welches Schild im Gastraum hängen muss.

Kurz gesagt: Ein Ordner ist nicht in jedem Fall Pflicht. Pflicht ist er praktisch dann, wenn Sie nicht alle Allergene schriftlich auf Karte, Schild oder Aushang angeben: Wer mündlich informiert, braucht eine schriftliche oder elektronische Dokumentation je Gericht, die auf Nachfrage einsehbar ist, plus einen gut sichtbaren Hinweis im Gastraum.

Wann brauche ich einen Allergenordner?

§ 4 LMIDV erlaubt mehrere Wege, die Allergeninformation für lose Ware bereitzustellen:

WegOrdner nötig?
Allergene direkt auf Speisekarte, Schild oder AushangNein, die Angabe steht schon beim Gericht
Schriftliche oder elektronische Aufzeichnung (Ordner, Kladde, Tablet), unmittelbar und leicht zugänglichJa, der Ordner ist die Information. Dazu ein Hinweis, wo er liegt
Mündliche Auskunft durch PersonalJa. Zusätzlich Pflicht: schriftliche oder elektronische Dokumentation, auf Nachfrage für Gäste und Behörde zugänglich, und ein gut sichtbarer Hinweis im Gastraum

Auch wenn die Allergene auf der Karte stehen, empfiehlt sich eine Dokumentation je Rezept als Grundlage, etwa für Personalschulung und Kontrollen.

Was gehört in den Allergenordner?

Das Hinweisschild im Gastraum

Ohne Hinweis ist der Ordner nicht ausreichend. Das Schild muss gut sichtbar und deutlich lesbar sein, z. B. am Eingang, an der Theke oder auf der Speisekarte. Beispieltexte aus den Merkblättern:

Bei mündlicher Auskunft sollte das Schild klarstellen, dass auch eine schriftliche Dokumentation auf Nachfrage eingesehen werden kann. Eine fertige A4-Vorlage: Hinweisschild „Fragen Sie unser Personal nach Allergenen“ (PDF).

Wichtig bei mündlicher Auskunft

Den Ordner aktuell halten

  1. Eine Stammliste aller Gerichte mit Allergenen führen.
  2. Für jeden Tag (oder jede Karte) ein datiertes Blatt mit den aktuell angebotenen Gerichten einlegen.
  3. Bei Rezept- oder Lieferantenwechsel sofort Stammliste und aktuelles Blatt anpassen.
  4. Alte Blätter hinten ablegen statt wegwerfen. Eine feste Aufbewahrungsfrist gibt es nicht, aber so lässt sich bei Rückfragen nachvollziehen, was an welchem Tag angeboten wurde.

Mit AllergenSheet ist das tägliche Blatt für den Ordner in etwa einer Minute fertig: Gerichte einmal speichern, die heutigen anhaken, drucken und abheften. Für die Richtigkeit der Angaben bleibt der Betrieb verantwortlich.

Häufige Fragen

Ist ein Allergenordner in der Gastronomie Pflicht?

Nicht in jedem Fall. Wer alle Allergene schriftlich auf Karte, Schild oder Aushang angibt, braucht keinen Ordner für Gäste. Wer mündlich informiert oder die Information in einem Ordner bereitstellt, muss eine schriftliche oder elektronische Dokumentation vorhalten und gut sichtbar darauf hinweisen.

Darf der Allergenordner digital sein?

Ja, auch eine elektronische Dokumentation, z. B. auf einem Tablet, ist zulässig, wenn sie für Gäste unmittelbar und leicht zugänglich ist. Ein Link oder QR-Code allein reicht nicht.

Wo muss der Allergenordner liegen?

Im Betrieb, griffbereit während der Öffnungszeiten, und so, dass Gäste und Lebensmittelüberwachung ihn auf Nachfrage einsehen können. Ein Hinweisschild muss sagen, wo und wie die Information erhältlich ist.

Wie oft muss der Ordner aktualisiert werden?

Bei jeder Änderung an Rezept, Zutat oder Lieferant. Bei täglich wechselnden Gerichten braucht es täglich ein aktuelles Blatt.

Quellen

Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihre zuständige Lebensmittelüberwachung. Stand: Oktober 2026.

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